1. Zu diesen AGB
Diese AGB gelten für alle Abonnement-Angebote der Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier. Vertragspartner des Kunden ist jeweils die Frankenpost Verlag GmbH (Frankenpost), Poststr. 9/11, 95028 Hof, Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers, Registergericht Hof HRB 217; Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg, Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers, Amtsgericht Coburg HRB 82; Suhler Verlagsgesellschaft mbH& Co. KG (Freies Wort und Südthüringer Zeitung), Schützenstr. 2, 98527 Suhl, Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers, Amtsgericht Jena HRA 300961 (Freies Wort) und HRB 302179 (Südthüringer Zeitung); Meininger Mediengesellschaft mbH (Meininger Tageblatt), Neu-Ulmer Str. 8a, 98617 Meiningen, Geschäftsführer: Tobias Konrad, Wolfgang Kreißig, Amtsgericht Jena HRB 305766; die Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag GmbH, Theodor-Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth, Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers, Registergericht Bayreuth HRB 34.
1.1 Unsere Publikationen
Die Publikationen der Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier sind in verschiedenen Abonnementformen (z.B. Applikation, E-Paper, Druckausgabe, etc.) erhältlich. Zu Beginn jedes Abonnements erhält der Kunde als Bestandteil des Abonnements eine Auftragsbestätigung mit einem Hinweis zu den aktuellen AGB des Verlags, mit dem der Kunde alle wichtigen Informationen zu seinem Abonnement bestätigt bekommt (nachfolgend „Auftragsbestätigung“ genannt).
1.2 Allgemeine Informationspflichten
- Die Publikationen enthalten Informationen vorwiegend in deutscher Sprache.
- Die Identität und Anschrift des Verlages findet der Kunde in Ziffer 1 dieser AGB.
- Den Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern und Abgaben der Publikationen entsprechend des gewählten Abonnements, findet der Kunde direkt im Bestellprozess und in der Auftragsbestätigung.
- Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen findet der Kunde bei der jeweils gewählten Abonnementsform sowie direkt im Bestellprozess und in der Auftragsbestätigung.
- Die Informationen zum bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrecht findet der Kunde unter Ziffer 4.6 dieser AGB.
- Der Kunde findet zu der jeweils gewählten Abonnementsform direkt im Bestellprozess und mit der Auftragsbestätigung Informationen zur Laufzeit, Mindestdauer der Verpflichtung sowie die Bedingungen der Kündigung oder einer automatischen Abonnementsverlängerung.
- Der Kunde findet unter Ziffer 4.3 dieser AGB die Bedingungen, die Fristen und Informationen über das Verfahren über die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie das Muster-Widerrufsformular.
- Die Informationen bei Abonnementformen im elektronischen Geschäftsverkehr findet der Kunde unter Ziffer 4.1 dieser AGB.
- Weitere Informationen und Anleitungen zu digitalen Abonnements (z.B. Funktion, Installation, Navigation etc.) findet der Kunde auf den Verlagsseiten im Internet beim jeweiligen Produkt.
2. Abonnement der Druckausgabe
Die gedruckten Ausgaben der Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier sind in verschiedenen Abonnementformen erhältlich. Die Zustellung der Zeitungen im Abonnement erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Der Verlag ist berechtigt, bei Belieferung außerhalb des Verbreitungsgebietes der Zeitung und an mit Trägern nur schwer erreichbaren Orten den Versand im Postzustelldienst vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Abonnent zu tragen. Bei dem vom Verlag angebotenen Urlaubsservice sind Lieferunterbrechungen des Abonnements ab drei Tagen möglich, wenn weder eine Nachsendung noch eine Umleitung an Dritte beauftragt wird. Aus Aufträgen für Urlaubsnachsendungen und Reiseabonnements müssen die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift hervorgehen. Nachsendungen im Inland erfolgen ohne zusätzliche Kosten, im Ausland gegen eine Nachsendegebühr. Bei vom Bezieher veranlassten Lieferunterbrechungen erfolgt eine anteilige Rückvergütung ab einer Unterbrechung von mehr als fünf aufeinander folgenden Erscheinungstagen.
3. Digitale Abonnements
Digitale Abonnements sind in verschiedenen Abonnementformen erhältlich. Der Zugang des Kunden erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunden zugeteilten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung seines Online-Zugangs durch Dritte zu verhindern. Die Nutzung eines digitalen Abonnements von Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung Meininger Tageblatt und Nordbayrischer Kurier ist stets auf einen Nutzer und/ oder Arbeitsplatz beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist mit dem Verlag gesondert zu vereinbaren und ggf. aufpreispflichtig. Sind unter der Anschrift des Kunden und/ oder in der Institution des Kunden mehrere Personen tätig, so erhält im Regelfall jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten. Der Kunde stellt hierbei sicher, dass die in seiner Institution tätigen Nutzer der Verpflichtung zur Geheimhaltung der Zugangsdaten und Verhinderung von derer unberechtigter Nutzung nachkommen. Ein zeitweiliges Unterbrechen von digitalen Abonnements ist, ebenso wie eine Erstattung von Abonnementgebühren für Teilzeiträume, nicht möglich.
3.1. Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier als Applikation für elektronische Lesegeräte im Abonnement
Die Darstellung ausgewählter Inhalte der Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier in einer Applikation sind für die Nutzung für das jeweilige elektronische Lesegerät (z.B. Apple iPad) optimiert. Soweit für den Erhalt und die Nutzung der Applikation Anmeldung auf einer durch Dritte bereitgestellten Plattform (z.B. Apple iTunes-Store) erforderlich ist, so gelten für diesen Teil ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers.
3.2. E-Paper-Abonnement
Das E-Paper der Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier ist als digitale Ausgabe der gedruckten Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier für die Nutzung in gängigen Internet-Browsern konzipiert.
3.3. Verfügbarkeit im Rahmen digitaler Abonnements
Digitale Inhalte sind für Abonnenten in der Regel während des ganzen Erscheinungstages online abrufbar. Heruntergeladene Ausgaben können zur Offline-Nutzung gespeichert und verwendet werden.
3.4. E-Paper-Abonnement in Verbindung mit dem Kauf eines Tablet-Gerätes (z.B. Apple iPad), genannt „Digitalabo bzw. Bundle“
3.4.1. Der Verlag nimmt nur Vertragsangebote von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB an, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mit seinem Vertragsangebot versichert der Kunde, dass dies der Fall ist. Dieses Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht. Im Rahmen des Vertrages verkauft der Verlag an den Kunden ein Tablet-Gerät in der jeweils bestellten Modellversion.
Der Käufer ist verpflichtet, Mängel gleich welcher Art, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden dem Verlag anzuzeigen. Funktionsstörungen, die auf vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen oder sonstigen nicht sachgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen. Ziffer 4.7 bleibt hiervon unberührt.
3.4.2. Der Verlag übermittelt an die CRIF GmbH, Dessauerstr. 9, 80992 München (nachfolgend „CRIF“ genannt) im Zuge der Bonitätsprüfung Daten über die Begründung und Durchführung der oben genannten Verträge unter Darlegung des berechtigten Interesses. CRIF übermittelt dem Verlag entsprechende Auskünfte über den Kunden, gibt jedoch weder zur Anfrage noch zum Auskunftsergebnis Daten an Dritte weiter. Der Kunde kann Auskunft bei CRIF (CRIF GmbH, Abteilung Datenschutz, Dessauerstr. 9, 80992 München) über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
4. Allgemeine Abonnementbedingungen
4.1. Anmeldung und Vertragsschluss
4.1.1. Die Bestellung eines Abonnements der Titel Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier bedarf grundsätzlich der Volljährigkeit. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr und somit die Volljährigkeit erreicht hat.
4.1.2. Abonnementbestellungen aus dem Ausland sind grundsätzlich nicht möglich; es sei denn, der Verlag erteilt seine Zustimmung.
4.1.3. Bei der Bestellung über die Websites www.frankenpost.de/abo/, www.np-coburg.de/abo/ und www.insuedthueringen.de/abo/, http://www.nordbayerischer-kurier.de/medienhaus/abo-leserservice/aboangebote/ geben Sie Ihre Bestellung erst durch Drücken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich ab. Bis dahin kann der Bestellvorgang jederzeit beendet werden. Wir speichern Ihren Vertragstext und senden Ihnen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bestellung mit den Bestelldaten und unseren AGB an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung ist noch kein Vertragsschluss. Der Vertrag kommt bei einem Print-Abonnement gemäß Ziffer 4.1.2 und bei einem digitalen Abonnement gemäß Ziffer 4.1.3 zustande. Der Vertrag ist jeweils in deutscher Sprache zu schließen.
4.1.4. Mit Bestätigung des jeweiligen Abonnements per Auftragsbestätigung oder der ersten Teillieferung kommt der Print-Abonnementvertrag (den der Kunde vorher per Bestellkarte, Online-Formular oder telefonisch bindend angefragt hat) zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Lieferbeginn ist der in der Auftragsbestätigung genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Tage vorher) beim Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt die nächsterreichbare Lieferaufnahme als vereinbart.
4.1.5. Der Abschluss eines digitalen Abonnements erfolgt durch die Anfrage des Kunden (per Bestellkarte, Online-Formular oder telefonisch) und ist bindend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag dem Kunden den Auftrag mittels Auftragsbestätigung bestätigt. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
4.1.6. Die Übertragung von Abonnements (Druckausgabe und/oder digitale Abonnements) durch den Kunden an Dritte bedarf während der Vertragslaufzeit der ausdrücklichen Zustimmung des Verlages.
4.2. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.2.1. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zum jeweiligen Abonnement ausgewiesene Preisliste. Der derzeit gültige monatliche Bezugspreis ist dem jeweiligen Lokalimpressum zu entnehmen. Abonnementpreise enthalten jeweils die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Etwaig anfallende Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten sind nicht enthalten.
4.2.2. Zur Bezahlung kann der Abonnent, je nach gewähltem Produkt, zwischen Bankeinzug und Überweisung wählen. Abonnementgebühren sind im Voraus zu entrichten. Mit Zugang der Rechnung oder dem Abonnementbeginn wird der jeweilige Abonnementpreis fällig und ist auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu überweisen bzw. wird vom angegebenen Konto oder der angegebenen Kreditkarte abgebucht.
4.2.3. Der Abonnent erklärt sich einverstanden, dass ihn der Verlag unter seiner genannten E-Mail-Adresse über die Bereitstellung von Abrechnungsbelegen im Online-Service informiert.
4.2.4. Tritt während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung des Abonnementpreises ein, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung gültige Abonnementpreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Abonnementpreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in den Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier und/oder unter www.frankenpost.de, www.np-coburg.de, www.insüdthüringen.de und www.nordbayerischer-kurier.de und/oder in der digitalen Ausgabe angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich.
4.2.5. Ggf. angebotene ermäßigte Bezugspreise für Studierende können nur nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung eingeräumt werden.
4.2.6. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung den Liefervertrag fristlos zu kündigen. Der Verzögerungsschaden einschließlich der Mahnungskosten geht zulasten des Abonnenten.
4.2.7. Der Anspruch auf eine Prämie oder Zugaben besteht frühestens nach dem ersten erfolgreich verbuchten Zahlungseingang. Der Verlag behält sich das Recht vor, ausgegebene Prämien oder Zugaben vom Kunden zurück zu fordern, sofern dieser seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Im Falle einer Rückforderung sind Prämien/Zugaben an den Verlag zurückzusenden bzw. anteilig zu erstatten. Die Kosten für die Rücksendung und Rechtsverfolgung sind vom Kunden zu tragen.
4.3. Widerrufsrecht
Der Kunde hat das folgende gesetzliche Widerrufsrecht im Falle von Abonnements gemäß Ziffer 2 und 3.4 dieser AGB:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an (betreffenden Verlag auswählen)
Frankenpost Verlag GmbH, Vertrieb, Poststr. 9/11, 95028 Hof oder leserservice@frankenpost.de;
Neue Presse GmbH, Vertrieb, Steinweg 51, 96450 Coburg oder leserservice@np-coburg.de;
Freies Wort/Südthüringer Zeitung, Vertrieb, Schützenstr. 2, 98527 Suhl oder aboservice@freies-wort.de;
Meininger Tageblatt, Vertrieb Neu-Ulmer Str. 8a, 98617 Meiningen oder aboservice@freies-wort.de;
Nordbayerischer Kurier, Vertrieb, Theodor-Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth oder leserservice@nordbayerischer-kurier.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an (betreffenden Verlag auswählen)
Frankenpost Verlag GmbH, Vertrieb, Poststr. 9/11, 95028 Hof;
Neue Presse GmbH, Vertrieb, Steinweg 51, 96450 Coburg;
Freies Wort/Südthüringer Zeitung, Vertrieb, Schützenstr. 2, 98527 Suhl;
Meininger Tageblatt, Vertrieb Neu-Ulmer Str. 8a, 98617 Meiningen
Nordbayerischer Kurier, Vertrieb, Theodor-Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Der Kunde hat das folgende gesetzliche Widerrufsrecht im Falle von Abonnements gemäß Ziffer 3.2 dieser AGB:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an (betreffenden Verlag auswählen)
Frankenpost Verlag GmbH, Vertrieb, Poststr. 9/11, 95028 Hof oder leserservice@frankenpost.de;
Neue Presse GmbH, Vertrieb, Steinweg 51, 96450 Coburg oder leserservice@np-coburg.de;
Freies Wort/Südthüringer Zeitung, Vertrieb, Schützenstr. 2, 98527 Suhl oder aboservice@freies-wort.de;
Meininger Tageblatt, Vertrieb Neu-Ulmer Str. 8a, 98617 Meiningen oder aboservice@freies-wort.de;
Nordbayerischer Kurier, Vertrieb, Theodor-Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth oder leserservice@nordbayerischer-kurier.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht..
Muster: Widerrufsformular für den Verbraucher. Es handelt sich hier um den gesetzlichen Mustertext, der sich als Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB findet: Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an den betreffenden Verlag zurück.)
An:
- Frankenpost Verlag GmbH, Vertrieb, Poststr. 9/11, 95028 Hof;
- Neue Presse GmbH, Vertrieb, Steinweg 51, 96450 Coburg;
- Freies Wort/ Südthüringer Zeitung, Vertrieb, Schützenstr. 2, 98527 Suhl;
- Meininger Tageblatt, Vertrieb, Neu-Ulmer Str. 8a, 98617 Meiningen
- Nordbayerischer Kurier; Theodor-Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
- Kunden- und/oder Auftragsnummer
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
4.4. Kündigung
4.4.1. Kündigungen von Abonnements können nur zum Monatsende ausgesprochen werden und müssen dem Verlag bis spätestens 5. des Monats vorliegen. Die Abbestellung ist schriftlich an die o. g. Adresse des jeweiligen Verlags zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.
4.4.2. Das Abonnement läuft – auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit – weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
4.5. Urheberrecht
4.5.1. Die Nutzung der journalistischen Inhalte ist ausschließlich zu eigenen, nichtkommerziellen Zwecken zulässig, soweit der Nutzer bei der Registrierung nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung am Einzelplatz beantragt hat. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.
4.5.2. Eine über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte des Verlags, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung – gleich auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung – ist unzulässig und strafbar.
4.6 Haftung und Gewährleistung
4.6.1. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der gedruckten Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen der gedruckten Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung und Meininger Tageblatt infolge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare der Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier kann kein Ersatz geleistet werden.
4.6.2. Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten.
4.6.3. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag hat das jeweilige Nichterscheinen der digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, infolge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertreten. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
4.6.4. Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden.
4.6.5. Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte.
4.6.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags.
4.6.7. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
4.7. Obliegenheit des Abonnenten
4.7.1. Der Abonnent ist verpflichtet, die angebotene Leistung für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Abonnementpreis zu zahlen.
4.7.2. Der Kunde teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich – mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Änderungstermin – mit. Bei Umzügen ist dem Verlag die neue Anschrift mitzuteilen.
4.8. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die von den Unternehmen Frankenpost Verlag GmbH, Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH, Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Meininger Mediengesellschaft mbH oder Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag GmbH sowie der von ihnen beauftragten Partnerfirmen im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der digitalen Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Nutzer ausdrücklich eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Ihre persönlichen Angaben werden von den o. g. Unternehmen gespeichert, verarbeitet und genutzt, um gemäß Ihres Auftrages Bestellungen oder Dienstleistungen, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, abzuwickeln.
Weiterhin nutzen wir Ihre Daten ebenfalls für interne Marktforschung und um Sie über weitere eigene gleiche oder ähnliche Produkte und Angebote oder Dienstleistungen auch per E-Mail zu informieren.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten zu diesen Zwecken schriftlich per Post oder mittels E-Mail zu widersprechen.
Im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis nach § 7 Abs. 3 UWG, werden von den Unternehmen Frankenpost Verlag GmbH, Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH, Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Meininger Mediengesellschaft mbH oder Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag GmbH die E-Mail-Adresse bzw. Ihre Angaben für elektronische Kommunikation, die Sie bei Ihrer Bestellung bzw. Ihrer Registrierung ein Produkt bzw. einen Service der oben genannten Unternehmen angegeben haben, zur Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte genutzt. Falls Sie für die Zukunft keine Direktwerbung mehr auf dieser Grundlage erhalten möchten, können Sie der entsprechenden Verwendung der E-Mail-Adresse bzw. Ihre Angaben für elektronische Kommunikation jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Schreiben Sie hierzu einfach an den betreffenden Verlag:
Frankenpost Verlag GmbH, Vertrieb, Poststr. 9/11, 95028 Hof oder leserservice@frankenpost.de;
Neue Presse GmbH, Vertrieb, Steinweg 51, 96450 Coburg oder leserservice@np-coburg.de;
Freies Wort/Südthüringer Zeitung, Vertrieb, Schützenstr. 2, 98527 Suhl oder aboservice@freies-wort.de;
Meininger Tageblatt, Vertrieb, Neu-Ulmer Str. 8a, 98617 Meiningen oder aboservice@freies-wort.de
Nordbayerischer Kurier, Vertrieb, Theodor-Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth oder leserservice@nordbayerischer-kurier.de
(E-Mail-Adresse und Namen).
In jedem Fall werden wir mit Ihren Daten äußerst sensibel umgehen. Die Verlage Frankenpost Verlag GmbH, Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH, Suhler Verlagsgesellschaft mbH, Meininger Mediengesellschaft mbH und Nordbayerischen Kurier werden Ihre Daten nicht an Dritte zu deren werblichen Nutzung vermarkten.
5. Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.
Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.
6. Sonstiges
Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Der Verlag kann die vorliegenden AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern.
Stand 06.02.2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, wie z.B. Beilagen, von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, wie z.B. Beilagen, unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden oder mit dem Werbungtreibenden vereinbarten Rabatte, wobei die jeweilige Veröffentlichung auf Abruf des Auftraggebers erfolgt. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Kontrolle des Erfüllungsstandes eines Abschlusses innerhalb der vereinbarten Laufzeit ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen oder anderen Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
5. Aufträge für Anzeigen oder andere Werbemittel, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen oder andere Werbemittel, wie z.B. Beilagen, Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Anzeigen oder andere Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
9. Entsprechen die Anzeigen oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Die sog. Pre-Notificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. a) Aus einer Auflagenminderung kann vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 15. b) nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie
bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
15. b) (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen von Titeln mit weniger als zweimal wöchentlichem Erscheinen, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen.) Abweichend von Nummer 15. a) berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet. Die der Garantie zu Grunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb eines Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2500 Euro beträgt.
16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.
Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 500g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.
18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
20. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
Bei Änderungen der Preisliste treten die neuen Bedingungen mit dem Datum der neuen Preisliste in Kraft. Der Verlag behält sich vor, bei Änderung der Preisliste und der Geschäftsbedingungen, diese auch bei bereits vorliegenden Rabattabschlüssen zur Anwendung zu bringen.
21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich.
Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mehr als 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
23. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderung aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
24. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Unabhängig der Vermittlung behält sich der Verlag die endgültige Auftragsannahme vor.
25. Bei Änderung der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
26. Sind in der Anzeigenpreisliste Bezirksausgaben oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist – sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen.
27. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Für jeden Kunden ist ein eigener Rabattabschluss erforderlich. Eine Zusammenfassung verschiedener, rechtlich voneinander unabhängiger und kapitalmäßig nicht verbundener Unternehmen zu einem Abschluss ist nicht möglich. Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist eine kapitalmäßige Beteiligung von mehr als 50 Prozent.
28. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. Bei Beilagen behält sich der Verlag Mehrfachbelegung vor.
29. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneter Texte behält sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist.
30. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für die Vorlage von undeutlich geschriebenen Texten wie für undeutlich übermittelte Telefaxe.
31. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Dies gilt sinngemäß auch für mitgeteilte Abbestellungen.
Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch auf Nachlass oder Ersatz, ebenso ein Abweichen von der Satzvorlage, der Schriftart und -größe.
32. Anzeigen- und Beilagenaufträge vom Einzelhandel, Handwerk und von gewerblichen Unternehmen, die im Verbreitungsgebiet ansässig sind, dazu zählen auch selbstständig werbende Filialbetriebe und Zweigniederlassungen, werden über Werbungsmittler zum Grundpreis angenommen und verprovisioniert. Volle Provision nur bei kompletter Auftragsabwicklung. Markenartikelhersteller sowie Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Werbung zentral durchgeführt wird, sind keine Lokalinserenten im Sinne der Preisliste. Die Entscheidung darüber hat der Verlag.
33. Die auf Chiffre-Anzeigen an die Auftraggeber weitergeleiteten Unterlagen sind dem Einreicher nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückzuschicken. Sollten Unterlagen nach 6 Monaten nicht zurückgeschickt worden sein, so kann der Verlag auf ausdrückliches Verlangen und berechtigtes Interesse des Einreichers nach vorheriger Fristsetzung an den Auftraggeber zur Rücksendung der Unterlagen die Anschrift des Auftraggebers preisgeben. Alle eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des Einreichers. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von Seiten des Verlages und des Auftraggebers gelöscht, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Gewerbliche Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen werden nicht weitergeleitet.
34. Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, PR-Beilagen, PR-Seiten und Sonderwerbeformen besondere Anzeigenpreise festzusetzen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag bindend.
35. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und bis zum Anzeigenschluss vorliegen. Bei Abbestellung einer Anzeige werden 25 % des Anzeigenpreises für Satzkosten bzw. Bearbeitungsgebühren berechnet. Rückzuvergütende Anzeigenbeträge werden um diese Gebühren gekürzt. Bei nicht rechtzeitig eingegangenen Beilagen werden die entstandenen Kosten verrechnet.
36. Dem Verlag schriftlich zugehende Anzeigenaufträge werden ihrer Bedeutung nach in der Gesamtauflage veröffentlicht und berechnet, falls die gewünschte Teilausgabe, in der die Anzeige erscheinen soll, nicht ausdrücklich vermerkt ist. Platzierungsvorhaben können nur im Rahmen der umbruchtechnischen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
37. Auf Anzeigen für Verlagserzeugnisse wird ein Kollegenrabatt von 10 v. H. gewährt, wenn die Aufträge direkt von Verlag zu Verlag abgewickelt werden.
38. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Dies gilt auch sinngemäß bei Arbeitskampf-Maßnahmen.
39. Anspruch auf Korrekturabzug besteht nur bei Aufgabe der Anzeigen 2 Arbeitstage (am Ort) bzw. 3 Arbeitstage (auswärts) vor Erscheinen.
40. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen sind. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
Durch die Erteilung von Anzeigen und Beilagenaufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der Veröffentlichung beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
41. Besondere Gestaltungswünsche bei Anzeigen, die von der Norm des Verlages abweichen, werden bei einem Aufschlag von 25 % im Rahmen des Möglichen ausgeführt.
42. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale erhoben. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, falls keine Offerten eingehen. Sonderformate, welche über die Standardformate von Briefsendungen hinausgehen, werden in der Höhe der zusätzlich anfallenden Portogebühren weiterberechnet. Gegenstände oder Warenproben werden nicht weitergeleitet.
43. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
44. Seit 1. August 1999 werden die vom Verlag gesetzten Texte nach der Reform der neuen deutschen Rechtschreibung abgedruckt.
45. Die im Zusammenhang mit der Erteilung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen erfassten Daten eines Auftraggebers werden im Sinne des Datenschutzgesetzes entsprechend gespeichert und verarbeitet. (siehe Datenschutzhinweis)
46. Die im Zusammenhang mit dem Anzeigenauftrag erhobenen Daten werden vom Verlag automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Anzeigenrechnung, Gutschrift/Nachbelastung, Kundenbetreuung) verwendet.
Datenschutzhinweise
Ihre persönlichen Angaben werden von der Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl gespeichert, verarbeitet und genutzt, um gemäß Ihres Auftrags Bestellungen oder Dienstleistungen, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, abzuwickeln. Weiterhin nutzen wir ihre Daten ebenfalls für interne Marktforschung und um Sie über weitere eigene gleiche oder ähnliche Produkte und Angebote oder Dienstleistungen auch per E-Mail zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten zu diesen Zwecken schriftlich per Post oder mittels Email mit Wirkung für die Zukunft bei der Frankenpost Verlag GmbH, Poststraße 9/11, 95028 Hof oder per Email: datenschutz@verlagsgruppe-hcs.de zu widersprechen. Sollten Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung für die Nutzung Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse gegeben haben, informieren wir Sie von Zeit zu Zeit über weitergehende spezielle Angebote. Diese Einwilligungen sind jederzeit für die Zukunft widerruflich. In jedem Fall werden wir mit Ihren Daten äußerst sensibel umgehen. Die Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl wird Ihre Daten nicht an Dritte und deren werblichen Nutzung vermarkten.
Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.
Besondere Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenvorlagen
1. Eine digitale Anzeigenunterlage ist gegeben, wenn die Datei vom Auftraggeber als elektronischer Datenträger – online oder offline – an den Verlag übergeben wird.
2. Für den der Anzeigendatei zu Grunde liegenden Anzeigenauftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages unverändert fort, werden jedoch bzgl. der Beschaffenheit und Weiterverarbeitbarkeitsanforderungen durch diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt.
3. Bedient sich der Auftraggeber bezüglich der Weitergabe der Anzeigenunterlage bzw. der Verlag zu deren Empfang eines Dritten, so bleiben Auftraggeber und/oder Verlag Verpflichtete aus diesen Besonderen Geschäftsbedingungen.
4. Der Verlag nimmt digitale Anzeigenunterlagen nur an, wenn diese den in den vom Verlag herausgegebenen „Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen“ bestimmten Anforderungen entsprechen.
5. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, die digitale Anzeigenvorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen entspricht.
6. Für die rechtzeitige und einwandfreie Übergabe der digitalen Anzeigendatei ist der Auftraggeber verantwortlich.
7. Fehlerhaft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges.
8. Bezüglich der Übergabe von digitalen Anzeigenunterlagen durch den Auftraggeber ist der Verlag von jeglicher Haftung und Gewährleistung frei.
9. Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass er die digitale Anzeigenunterlage ordnungsgemäß an den Verlag übermittelt hat.
10. Ist für den Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise erkennbar, dass eine digitale Anzeigen - unterlage fehlerhaft übergeben wurde und lässt sich dennoch der Auftraggeber ermitteln, so fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
11. Ist (sind) die nachfolgende(n) Übergabe(n) wiederum erkennbar fehlerhaft, so ist der Verlag nicht verpflichtet, gegenüber dem Auftraggeber erneut Ersatz anzufordern. Sobald der Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise feststellt, dass die digitale Anzeigenunterlage nach dem (den) mangelhaften Übergabeversuch(en) fehlerfrei übermittelt ist, bestätigt der Verlag dies dem Auftraggeber. Diese Bestätigung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der elektronischen Übergabe der Anzeigenunterlagen und enthält nicht die Zusicherung bestimmter Eigenschaften bzgl. des Abdrucks/der Verbreitung der Anzeige bzw. die Übernahme einer inhaltlichen Verantwortlichkeit.
12. Der Verlag ist nicht verpflichtet, digitale Anzeigenunterlagen, die nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen entsprechen, in eine veröffentlichungsfähige Form zu bringen. Erklärt sich der Verlag bereit, einer entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers nachzukommen, so schließen Auftraggeber und Verlag insoweit eine gesonderte Vereinbarung, in der auch die Höhe der Vergütung des zusätzlichen Aufwan - des bestimmt wird.
13. Die vom Verlag eröffnete Möglichkeit, digitale Anzeigenunterlagen auf seinem Rechner zu hinterlegen, bedeutet nicht die Annahme des Anzeigenauftrages durch den Verlag.
14. Der Auftraggeber sichert dem Verlag zu, im Besitz aller Rechte bzgl. der digitalen Anzeigen übergabe (inkl. der verwendeten Schriften) zu sein. Insoweit stellt der Auftraggeber den Verlag von Ansprüchen Dritter frei.
15. Der Auftraggeber (bzw. ein von ihm eingeschalteter Dritter) ist verpflichtet, die digitale Anzeigenunterlage bis zum Abschluss des Anzeigenauftrages in seinem Rechner zu speichern. Der Verlag ist – gegebenenfalls gegen Kostenerstattung – befugt, vom Auftraggeber die Übermittlung einer Kopie der abgespeicherten digitalen Anzeigenunterlage zu verlangen. Ist dem Verlag dieser Rückgriff verwehrt, weil der Auftraggeber die Speicherung der digitalen Anzeigenvorlage unterlassen hat, und ist im Verlag ein Zugriff auf die digitale Anzeigenunterlage unmöglich geworden, stehen dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche gegenüber dem Verlag zu.
16. Der Verlag ist – sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist – nicht verpflichtet, digitale Anzeigen über den Abschluss des Anzeigenauftrages hinaus zu speichern bzw. Datenträger, auf denen die digitalen Anzeigen gespeichert sind, an den Auftraggeber zurückzugeben.
17. Dem Auftraggeber übersandte Papierabzüge digital übergebener Anzeigenunterlagen (Korrekturabzüge) sind aufgrund der gegebenen technischen Bedingungen nicht immer in der Lage, die Qualität der zu veröffentli - chenden Anzeige in jeder Einzelheit exakt wiederzugeben.
18. Einen Anspruch auf Übersendung von Korrekturabzügen digital übergebener Anzeigenunterlagen hat der Auftraggeber nur, wenn dies mit dem Verlag gesondert schriftlich vereinbart ist.
19. Ist die digitale Anzeigenunterlage bzw. ihr elektronischer Übergabevorgang mit Viren behaftet, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Verlag den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
20. Der Verlag ist berechtigt, die Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenunter lagen jederzeit zu ändern. Die abgeänderten Besonderen Geschäftsbedingungen werden zwei Monate nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber wirksam.
21. Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen auf die Schriftform Bezug genommen wird, ist auch die elektronische Schriftform zulässig.
HCS Gewinnspiel-AGB – Version 1.2
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier
Präambel
Diese AGB gelten für alle Gewinnspiel-Angebote der Zeitungen Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier. Vertragspartner des Kunden ist jeweils die Frankenpost Verlag GmbH (Frankenpost), Poststr. 9/11, 95028 Hof, Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers, Registergericht Hof HRB 217; Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg, Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers, Amtsgericht Coburg HRB 82; Suhler Verlagsgesellschaft mbH& Co. KG (Freies Wort und Südthüringer Zeitung), Schützenstr. 2, 98527 Suhl, Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers, Amtsgericht Jena HRA 300961 (Freies Wort) und HRB 302179 (Südthüringer Zeitung); Meininger Mediengesellschaft mbH (Meininger Tageblatt), Neu-Ulmer Str. 8a, 98617 Meiningen, Geschäftsführer: Tobias Konrad, Wolfgang Kreißig, Amtsgericht Jena HRB 305766; die Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag GmbH, Theodor-Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth, Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers, Registergericht Bayreuth HRB 34.
1. Anwendungsbereich
Die Verlage bieten auf ihren Verlagsportalen, Facebook-Seiten sowie in Anzeigen Gewinnspiele an. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die die Verlage und/ oder rechtlich mit ihr verbundene Unternehmen durchführt. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
2. Gewinnspiel
2.1 Die Gewinnspiele werden in Kooperation und mit Unterstützung von verschiedenen Partnern durchgeführt, die mit der Erstellung und/ oder Abwicklung der Gewinnspiele beschäftigt sind.
2.2 Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er seine für das Gewinnspiel benötigten personenbezogenen Daten per Telefon, Coupon oder elektronisch an uns übermittelt.
2.3 Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme diese Teilnahmebedingungen, sowie die bei jedem Gewinnspiel eventuell gesondert genannten Bedingungen und Fristen an.
3. Teilnehmer
3.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
3.2 Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
4. Ausschluss vom Gewinnspiel
4.1 Mitarbeiter der Verlage und evtl. beteiligter Kooperationspartner, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4.2 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Verlag das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
5. Durchführung und Abwicklung
5.1 Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegen dem Verlag, bzw. deren jeweiligen Partnern.
5.2 Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden vom Verlag sowie deren Partnern festgelegt.
5.3 Im Falle eines Gewinns benachrichtigt der Verlag den Teilnehmer telefonisch und/ oder schriftlich (auch per E-Mail). Der Gewinner ist verpflichtet, dem Verlag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Benachrichtigung mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist der Verlag berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber dem Verlag sind ausgeschlossen.
5.4 Im Gewinnfalle ist Verlag berechtigt, den Gewinnernamen und Wohnort des Gewinners zu veröffentlichen. Dies erfolgt in der Regel sowohl in der Zeitung als auch Online. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Name und/oder Wohnort des Gewinners verkürzt werden.
5.5 Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.
5.6 Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Verlag behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus berechtigten Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Verlag insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.
7. Datenschutz
Der Verlag verarbeitet Ihre Daten nur im Rahmen des Gewinnspiels.
Diese können zum genannten Zweck auch an Dienstleister weitergegeben werden.
Ausführliches zum Datenschutz und zu den Informationspflichten für den betreffenden Verlag finden Sie unter nachfolgenden Links:
Frankenpost Verlag - Informationspflicht https://www.frankenpost.de/datenschutzinfo - Datenschutzerklärung https://www.frankenpost.de/datenschutz
Neue Presse - Informationspflicht https://www.np-coburg.de/datenschutzinfo - Datenschutzerklärung https://www.np-coburg.de/datenschutz
Freies Wort/ Südthüringer Zeitung und Meininger Tageblatt - Informationspflicht https://www.insüdthüringen.de/datenschutzinfo - Datenschutzerklärung https://www.insüdthüringen.de/datenschutz
Nordbayerischer Kurier - Informationspflicht https://www.nordbayerischer-kurier.de/datenschutzinfo - Datenschutzerklärung https://www.nordbayerischer-kurier.de/datenschutz
8. Haftung
8.1 Der Verlag wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/ oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
8.2 Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
9. Sonstiges
9.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Verlag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
Stand: 06.02.2019